10x Powecom KN95 FFP2 Maske Atemschutz Mundschutz CE 2834 Geprüft EN149:2001+A1:2009
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- Artikel-Nr.: PROKN95
10x Powecom KN95 FFP2 Maske Atemschutz Mundschutz CE 2834 Geprüft EN149:2001+A1:2009

10x KN95 FFP2 Staubschutzmaske Atemschutzmaske Mundschutz Feinstaubmaske
Wiederverwendbar, Vorraussetzung :
65-70 Grad bei trockener Hitze ( Backofen ) mindestens 30 Minuten!
Quelle: Robert Koch Institut März 2020
* Weitere Informationen zur Wiederverwendung, siehe Beschreibung unten
Diese Maske schützt Sie !!
Unsere Masken kommen aus etablierten, lange am Markt bestehenden Fabriken, welche alle entsprechenden Normen und Zulassungen besitzen !
Die Masken werden via Kopfgummiband (siehe Bilder) getragen. Diese ermöglicht einen erheblich höheren Tragekomfort gegenüber ohrgebundenen Masken.
Alle Maskenpakete sind mit einem "Anti Fake Check" ausgestattet.
Hierzu einfach das Sicherheitslogo wie bei einem Rubbellos, freirubbeln, mit Ihrem Smartphone fotografieren. Sie werden dann auf die Powecom Internetseite geleitet. Hier einfach die dort angezeigte Nummer bestätigen. Wenn die Masken echt sind, wird Ihnen dieses dort angezeigt.
- FFP2 (Europa EN 149-2001) N95 (United States NIOSH-42CFR84)
- KN95 (China GB2626-2006)
- P2 (Australia/New Zealand AS/NZA 1716:2012)
- Korea 1st class (Korea KMOEL – 2017-64)
- DS (Japan JMHLW-Notification 214, 2018)
- Masken dieser Standards filtern > 94% aller Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm aus der Atemluft.
- Elastisches Gummiband
- Nasenbügel für den Perfekten Sitz
- Filterklasse FFP2 mit Filterleistung > 95%
- Viren- und Bakterienschutz
Lieferumfang 10x FFP2 Atemschutzmaske
Keine Rücknahme von Hygieneartikeln.
*Hinweise zur Wiederverwendung
Quelle: Ärtzeblatt vom 2.4.2020
1. Mund-Nasen-Schutz (MNS)-Masken (auch: medizinische Gesichtsmasken, OP-Masken). Für die Wiederaufbereitung von MNS-Masken wird eine Dekontamination durch Hitzeinaktivierung empfohlen, zum Beispiels mittels trockener Hitze bei 65-70 Grad Celsius für 30 Minuten.
Da MNS-Masken in erster Linie dem Fremdschutz dienen können sie im Stationsalltag, in Ambulanzen oder Pflegeeinrichtungen, auch ohne Dekontamination wiederverwendet werden. Voraussetzung ist der personalisierte Einsatz. Bei Einsätzen im OP oder bei interventionellen Eingriffen ist eine Wiederverwendung von MMS-Masken grundsätzlich nicht möglich.
2. FFP2/3-Masken mit CE-Kennzeichnung oder solche, die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind
Sie können ebenfalls nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden. Auch hier wird eine Dekontamination der Masken durch eine Hitzeinaktivierung von SARS-CoV-2 mittels trockener Hitze bei 65 bis 70 Grad Celsius für 30 Minuten empfohlen.
Diese Atemschutzmasken haben im Gegensatz zu MNS-Masken die Funktion, den Träger zu schützen. Sie sind zwingend erforderlich, um das medizinische Personal vor Aerosolen, welche bei der Behandlung von Virus-Patienten entstehen können, zu schützen.
Eine Wiederverwendung von FFP2/3-Masken ohne Dekontamination ist gemäß RKI-Empfehlung in bestimmten Fällen ebenfalls möglich, etwa eine patientenbezogene Wiederverwendung während einer Schicht.
Die Wiederverwendung gebrauchter Masken erfordert allerdings besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel das Absetzen der Maske ohne Kontamination der Innenseite und des Gesichtes und die richtige Lagerung zwischen den Einsätzen.
Quelle: Robert Koch Institut
Stand 14.04.2020 gültig solange die bereits ausgerufene Notfallsituation für diesen Bereich beschrieben wird, vorläufig bis zum 31. August 2020
Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Corovirus-Erkrankung
Hier die Wiederverwendung von MNS und FFP2- und FFP3-Masken
Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz (MNS)1 und FFP2 - Masken kommt ist für die Aufrechterhaltung der Regelversorgung/ Abläufe in Einrichtungen des Gesundheitswesens notwendig, Strategien für einen Ressourcen-schonenderen Einsatz dieser Masken bzw. weiterer persönlicher Schutzausrüstung zu entwickeln.
1 Im Rahmen dieser Empfehlung wird mit MNS bezeichnet: mehrlagiger, dichtanliegender Mund-Nasen-Schutz.
2 Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung vom Virus gelten MNS und FFP-Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als verkehrsfähig, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Nachfolgend finden sich entsprechende Orientierungshilfen.
Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sollte nach einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobewertung durch den Arbeitgeber vor Ort unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen wird in dieser ausgerufenen Notfallsituation ein MNS als Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten, sofern sowohl die erkrankte als auch die behandelnde bzw. pflegende Person einen MNS tragen. Mindestens FFP2-Masken sind für die behandelnde Person bei Maßnahmen erforderlich, die mit einer Aerosolexposition einhergehen.
Empfehlung bei Lieferengpässen von MNS und FFP- Masken:
Die Maßnahmen zur Wiederverwendung von Schutzmasken, die gemäß Anhang 7 Ziffer 2 der TRBA250 und dem ABAS Beschluss 609 für den Fall einer Pandemie beschrieben sind, können auch bei den aktuellen Lieferengpässen hilfreich sein. Die Möglichkeit der Wiederverwendung von FFP-Masken unter bestimmten Voraussetzungen während einer Schicht ist gleichermaßen beim MNS gegeben.
Die Wiederverwendung von FFP-Masken bzw. von MNS erfordert eine sichere Handhabung. Bei Nichteinhaltung steigt das Infektionsrisiko für Beschäftigte. Bitte beachten Sie, dass die folgend beschriebenen Maßnahmen zur Wiederverwendung daher nur auf ausgerufene Notfallsituationen anzuwenden sind, wenn FFP-Masken und/oder MNS nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Diese Empfehlung ist auf Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit vom Robert Koch-Institut (RKI) in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden.
• Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverändert.
• Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS bzw. der FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination bzw. Durchfeuchtung.
• Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Schicht nur durch dieselbe Person.
• Weiterverwendung (patientenbezogene oder patientenübergreifende) der MNS und FFP-Masken während einer Schicht nur durch dieselbe Person.
• Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie.
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist der Träger in die besonderen Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen.
Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass
• das Absetzen der Maske/ des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch eine vorherige Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B. Mehrfachhandschuhe)
• nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden
• ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Maske/des MNS zu schaffen, so dass diese wiederverwendet werden kann
• die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind
• die gebrauchte Maske/der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personen
auszuschließen (z.B. Markieren der Masken am Halteband)
• benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann
• beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses ist daher zu vermeiden
• beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind
• Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen
• der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist
• Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern ist eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz
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