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10x Powecom KN95 FFP2 Maske Atemschutz Mundschutz CE 2834 Geprüft EN149:2001+A1:2009

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  • PROKN95

10x Powecom KN95 FFP2 Maske Atemschutz Mundschutz CE 2834 Geprüft EN149:2001+A1:2009

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10x KN95 FFP2 Staubschutzmaske Atemschutzmaske Mundschutz Feinstaubmaske

Wiederverwendbar, Vorraussetzung :

65-70 Grad bei trockener Hitze ( Backofen ) mindestens 30 Minuten!

Quelle: Robert Koch Institut März 2020

* Weitere Informationen zur Wiederverwendung, siehe Beschreibung unten
   

Diese Maske schützt Sie !!

 

Unsere Masken kommen aus etablierten, lange am Markt bestehenden Fabriken, welche alle entsprechenden Normen und Zulassungen besitzen !

Die Masken werden via Kopfgummiband (siehe Bilder) getragen. Diese ermöglicht einen erheblich höheren Tragekomfort gegenüber ohrgebundenen Masken.

Alle Maskenpakete sind mit einem "Anti Fake Check" ausgestattet.

Hierzu einfach das Sicherheitslogo wie bei einem Rubbellos, freirubbeln, mit Ihrem Smartphone fotografieren. Sie werden dann auf die Powecom Internetseite geleitet. Hier einfach die dort angezeigte Nummer bestätigen. Wenn die Masken echt sind, wird Ihnen dieses dort angezeigt.



  • FFP2 (Europa EN 149-2001) N95 (United States NIOSH-42CFR84)
  • KN95 (China GB2626-2006)
  • P2 (Australia/New Zealand AS/NZA 1716:2012)
  • Korea 1st class (Korea KMOEL – 2017-64)
  • DS (Japan JMHLW-Notification 214, 2018)
  • Masken dieser Standards filtern > 94% aller Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm aus der Atemluft.
  • Elastisches Gummiband
  • Nasenbügel für den Perfekten Sitz
  • Filterklasse FFP2 mit Filterleistung > 95%
  • Viren- und Bakterienschutz

 

Lieferumfang 10x FFP2 Atemschutzmaske


Keine Rücknahme von Hygieneartikeln.

*Hinweise zur Wiederverwendung

Quelle: Ärtzeblatt vom 2.4.2020
 
1. Mund-Nasen-Schutz (MNS)-Masken (auch: medizinische  Gesichtsmasken, OP-Masken). Für die Wiederaufbereitung von MNS-Masken wird eine Dekontamination durch  Hitzein­aktivierung empfohlen, zum Beispiels mittels trockener Hitze bei 65-70  Grad Celsius für 30 Minuten.
 
Da MNS-Masken in erster Linie dem Fremdschutz dienen können sie im Sta­tionsalltag,  in Ambulanzen oder Pflegeeinrichtungen, auch ohne Dekontamination wie­der­verwendet  werden. Voraussetzung ist der personalisierte Einsatz. Bei Einsätzen im OP oder  bei inter­ventionellen Eingriffen ist eine Wiederverwendung von MMS-Masken  grundsätzlich nicht möglich.
 
2. FFP2/3-Masken mit CE-Kennzeichnung oder solche, die  nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik  (ZLS) zugelassen sind
Sie können ebenfalls nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden. Auch hier  wird eine Dekontamination der Masken durch eine Hitzeinaktivierung von  SARS-CoV-2 mittels trockener Hitze bei 65 bis 70 Grad Celsius für 30 Minuten  empfohlen.
 
Diese Atemschutzmasken haben im Gegensatz zu MNS-Masken die Funktion, den  Träger zu schützen. Sie sind zwingend erforderlich, um das medizinische  Personal vor Aerosolen, welche bei der Behandlung von Virus-Patienten entstehen  können, zu schützen.
 
Eine Wiederverwendung von FFP2/3-Masken ohne Dekontamination ist gemäß  RKI-Em­pfehlung in bestimmten Fällen ebenfalls möglich, etwa eine  patientenbezogene Wieder­verwendung während einer Schicht.
 
Die Wiederverwendung gebrauchter Masken erfordert allerdings besondere  Maßnahmen, wie zum Beispiel das Absetzen der Maske ohne Kontamination der  Innenseite und des Gesichtes und die richtige Lagerung zwischen den Einsätzen.
 
 
Quelle: Robert Koch Institut
 
Stand 14.04.2020 gültig solange die bereits  ausgerufene Notfallsituation für diesen Bereich beschrieben wird, vorläufig bis  zum 31. August 2020
 
Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz  von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des  Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen  Corovirus-Erkrankung
 

Hier die Wiederverwendung von MNS und FFP2- und FFP3-Masken

Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz (MNS)1 und FFP2 - Masken kommt ist für  die Aufrechterhaltung der Regelversorgung/ Abläufe in Einrichtungen des  Gesundheitswesens notwendig, Strategien für einen Ressourcen-schonenderen  Einsatz dieser Masken bzw. weiterer persönlicher Schutzausrüstung zu  entwickeln.

1 Im Rahmen  dieser Empfehlung wird mit MNS bezeichnet: mehrlagiger, dichtanliegender  Mund-Nasen-Schutz. 

2 Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung vom Virus  gelten MNS und FFP-Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,  Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als  verkehrsfähig, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen. Nähere  Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Nachfolgend finden sich entsprechende Orientierungshilfen.

Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sollte nach einer fachkundigen  Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobewertung durch den Arbeitgeber vor Ort unter  Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten unter Einbeziehung des  Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache  mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen  akuten respiratorischen Infektionen wird in dieser ausgerufenen Notfallsituation  ein MNS als Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten, sofern sowohl die  erkrankte als auch die behandelnde bzw. pflegende Person einen MNS tragen.  Mindestens FFP2-Masken sind für die behandelnde Person bei Maßnahmen  erforderlich, die mit einer Aerosolexposition einhergehen.
  

Empfehlung bei Lieferengpässen von MNS und FFP- Masken:
  
Die Maßnahmen zur Wiederverwendung von Schutzmasken, die gemäß Anhang 7  Ziffer 2 der TRBA250 und dem ABAS Beschluss 609 für den Fall einer Pandemie  beschrieben sind, können auch bei den aktuellen Lieferengpässen hilfreich sein.  Die Möglichkeit der Wiederverwendung von FFP-Masken unter bestimmten  Voraussetzungen während einer Schicht ist gleichermaßen beim MNS gegeben.

Die Wiederverwendung von FFP-Masken bzw. von MNS erfordert eine sichere  Handhabung. Bei Nichteinhaltung steigt das Infektionsrisiko für Beschäftigte.  Bitte beachten Sie, dass die folgend beschriebenen Maßnahmen zur  Wiederverwendung daher nur auf ausgerufene Notfallsituationen anzuwenden sind,  wenn FFP-Masken und/oder MNS nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung  stehen.

Diese Empfehlung ist auf Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit vom  Robert Koch-Institut (RKI) in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum  SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in  Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt  worden. 


• Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverändert.  

• Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS bzw. der  FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination bzw. Durchfeuchtung.

• Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder  patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Schicht nur durch  dieselbe Person.
  
• Weiterverwendung (patientenbezogene oder patientenübergreifende) der MNS  und FFP-Masken während einer Schicht nur durch dieselbe Person.
  
• Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wiederverwendung bzw.  Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter  Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie.

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig und beim  erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Gesicht  (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist der Träger in die besonderen  Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen.

Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass
  

• das Absetzen der Maske/ des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine  Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine  Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch eine vorherige  Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B.  Mehrfachhandschuhe)

• nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft  aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden,  sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch  Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden

• ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für  Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Maske/des MNS zu  schaffen, so dass diese wiederverwendet werden kann

• die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fachgerecht zu entsorgen  und die Hände zu desinfizieren sind

• die gebrauchte Maske/der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen  ist, um ein Tragen durch andere Personen
auszuschließen (z.B. Markieren der  Masken am Halteband)

• benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen  oder zu desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ  beeinflussen kann

• beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine  Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die  Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses ist  daher zu vermeiden

• beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu  tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind

• Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung  möglicherweise kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen
  

• der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme  der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist

• Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren  Partikelfiltern ist eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz





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